Hilfe für Hinterbliebene

Nachlass

Selbstbestimmt vererben

Wer später seinen eigenen Nachlass wunschgemäß vererben möchte, sollte rechtzeitig für Verfügungen sorgen, denn wenn hierzu keine vorliegen, richtet sich die Erbfolge nach den Gesetzen, die im BGB verankert sind.

Mit einem Erbvertrag oder Testament sorgen Sie für Klarheit und familiäre Streitigkeiten können damit vermieden werden. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen, Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Grundsätzlich gilt: Je höher und verteilter das Vermögen ist, desto besser ist es, einen Fachanwalt oder Notar einzubeziehen.

Wenn das Testament unterzeichnet und hinterlegt ist, sollte die Familie über die Existenz und den Verbleib des Dokumentes informiert werden. Ein Testament kann vom Urheber jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitale Hinterlassenschaften

„Ein Online-Profil habe ich gar nicht“, meinen viele Menschen. Aber was ist mit dem WhatsApp-Account oder den Zugangsdaten für den Online-Shop?

Tatsächlich hinterlassen die meisten Menschen heute eine Vielzahl von Konten, die von Hinterbliebenen betreut oder gelöscht werden müssen. Social-Media-Kanäle wie Facebook, Snapchat, Instagram oder TikTok zählen dazu, aber auch ganz einfach der E-Mail-Account. Nichts davon wird automatisch mit dem Tod eines Kontoinhabers gelöscht, bei einigen Accounts laufen zudem auch weiterhin wichtige Infos ein.

Der sicherste Weg ist, noch zu eigenen Lebezeiten die Kontozugangsdaten verschlüsselt auf einem USB-Stick bei einem Notar zu hinterlegen. Bei einigen Diensten können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Account geschehen soll. Diese Möglichkeit finden Sie in den Einstellungen, wie zum Beispiel bei Google und bei Facebook. In beiden Fällen müssen Sie sich einloggen und können dann zum Beispiel andere Personen bestimmen, die nach Ihrem Tod Ihr Profil verwalten dürfen. Vor allem bei Google kann das sehr umfangreich sein, denn die Konten umfassen je nach Nutzung eigene Fotos, Kalender, Videos (YouTube), Zahlungsinformationen etc.

Gerne vermitteln wir Ihnen Dienstleister, die Online-Unternehmen kontaktieren und bestehende Verträge kündigen. Dazu benötigen sie meist nur den Namen und die Anschrift des Verstorbenen.