Grabstätten als Ort des Gedenkens
Sofern es die Friedhofssatzungen erlauben, erfüllen wir Ihnen gerne die gewünschte Grabart. Dazu gehören Erd- und Feuerbestattungen im Wahl- oder Reihengrab und anonyme Bestattungen.
Wahlgrab
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. In der Regel wird das Beet von den Angehörigen selbst bepflanzt und gepflegt. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung. Familiengräber bieten Platz für mehrere Generationen.
Reihengrab
Dabei handelt es sich um ein Einzelgrab auf dem Friedhof. Die Grabstellen sind nur für eine Bestattung ausgelegt und können nicht zuvor reserviert werden. Familienangehörige müssen später an einem anderen Platz bestattet werden. Die Pflege des Grabes übernehmen entweder Angehörige oder Friedhofsgärtner.
Anonyme Bestattung
Anonyme Bestattungen können sowohl eine Erd- als auch eine Feuerbestattung sein. Die Beisetzung erfolgt auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofes. Die Pflege des Feldes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Den Angehörigen bleibt jedoch ein Ort des Gedenkens erhalten. Diese Bestattungsart ist mit und ohne Trauergäste möglich.
Nähere Hinweise zu einzelnen Grabarten und Friedhöfen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.